Aktuelle Situation
Mittlerweile sind Leiharbeitnehmer in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich. Ausgenommen sind Betriebe des Baugewerbes im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung in welche laut AÜG nicht überlassen werden darf (§ 1b AÜG). Diese Begrenzung gilt nur für Arbeiter. Kaufmännische Mitarbeiter können also sehr wohl auch in Betriebe des Bauhauptgewerbes überlassen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass von den 556.202 (in 2006) beschäftigten Leiharbeitnehmer etwa 69.000 zusätzlich Arbeitslosengeld II bezogen. Bei 94 Prozent der Empfänger dieser staatlichen Unterstützung handelt es sich um Vollzeitbeschäftigte.
Der deutsche Zeitarbeitsmarkt ist stark fragmentiert. Es gibt mehr als 10.000 Zeitarbeitsfirmen in Deutschland, welche etwa zwei Prozent der arbeitenden Bevölkerung beschäftigen (Stand: Mai 2008). In den Niederlanden sind es laut dem Weltverband der Zeitarbeitsbranche CIETT ca. 2,5 Prozent, in England ca. fünf Prozent, in Frankreich ca. 2,1 Prozent.
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In Deutschland betrug der Inlandsumsatz der fünf größten
Personaldienstleister 2006 über 3,2 Milliarden Euro [4].
Die Branchenriesen in dem Bereich – Randstad, persona service,
Adecco und Manpower – teilen sich rund 30% des Marktes.
Seit dem 1. August 2008 gibt es in Deutschland den Ausbildungsberuf
Personaldienstleistungskaufmann/-frau.